Was genau steht in der Verfassung des Saarlandes, auf die wir uns beziehen? Hier die gesamte Verfassung und ein kurzer Überblick
Von Kiliam Kaydo
Unsere Verfassung im rechtsgültigen Stand von 1953 beinhaltet*:
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Schutz der Menschenwürde (Art. 1),
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Freiheit der Person(Art. 3),
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Religionsfreiheit (Art. 4),
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Meinungsfreiheit(Art. 5),
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Versammlungsfreiheit(Art. 6),
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Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 12),
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Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 16),
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Brief- und Postgeheimnis (Art. 17),
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Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft (Art. 19),
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Grundrechtegarantie (Art. 21),
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Eltern haben das Recht, Bildung und Erziehung ihrer Kinder selbst zu bestimmen, d.h. keine Schulpflicht mehr in diesem kranken System (Art. 24),
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Schutz der Jugend (Art. 25),
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Arbeitsschutz, Recht auf Arbeit & bezahlten Urlaub (Art. 45 -48),
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Förderung der Kultur, des Mittelstandes und der Landwirtschaft (Art. 34, 54 und 55),
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Pflege unserer Kultur und Sprache in Schulen im Geiste der Völkerversöhnung (Art. 30),
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Enteignung der größten Unternehmen bei Gemeinwohlgefährdung (Art. 51 und 52),
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Privatisierungsverbot von Schlüsselindustrien, Bus, Bahn, Strom, Wasser u.ä. (Art. 52),
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Staatliche Bankenaufsicht, Aufsicht von Versicherungen u.ä. (Art. 53)
u.v.m.
Insbes. auch Art. 60 und 62 der Verfassung:
„Das Saarland ist ein autonom, demokratisch und sozial geordnetes Land und wirtschaftlich an [Europa]** angeschlossen.“***
„Die oberste Gewalt geht vom Saarvolk aus.“
*Nur saarländische Staatsangehörige durften Beamte werden. Nach der Abstimmung 1955 wurden die saarl. Beamten illegal durch BRD-Deutsche ausgetauscht, was illegale Verfassungsänderungen durch BRD-Deutsche zur Folge hatte.
**Früher nur Frankreich, von uns angepasst an die heutigen Gegebenheiten.
*** Dreimal illegal durch die BRD-Putschisten abgeändert.
Abänderungen durch die BRD-Putschisten. (Quelle: http://www.verfassungen.de/saar/index.htm)
BRD macht das Saarland schon vor seinem angeblichen Beitritt am 1.1.1957 zum Bundesland