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In Öffentl. Diskussionen
letztehilfe
10. Feb. 2022
Hallo Dieses Forum ist ja auch eigentlich noch nicht öffentlich wir sind noch in Vorbeitung. Aber es freut mich das du hier her gefunden hast. Also möchte ich mir auch Mühe geben um das etwas zu erklären. Also für die saarländische Staatsangehörigkeit nachzuweisen gehen wir gleich vor wie für RuStAG nur brauchen wir die Nachweise nur bis maximal 1956 nachzuweisen und es geht um hier im Saarland lebende Menschen. Es reichen Geburtsurkunde oder Heiratsurkunden oder Familienbuchauszüge. Bitte zum archiviren Kopien und ein Lichtbild bereitstellen. Originale Unterlagen sind nur zum vorzeigen mit zu bringen. Bei verheirateten Eltern läuft es über den Vater und bei nicht verheirateten brauch man die Nachweise der Mutter. Das ist beim Saarl.StaG wie beim RuStAG. Termine können gerne über sammelbewegung@web.de angefagt werden, unser Team wird Sie kontaktieren für einen Termin um Ihnen bei der Festellung der saarländischen Staatsangehörigkeit zu unterstützen Wichtige Info. Der Saarländer beantragt KEINE Staatsangehörigkeit SONDERN er hat sie schon. Sie tun lediglich durch die Ahnennachweise unsere saarländischen Staatsangehörigkeit wieder nachweisen und wir als Exil-Raht tun nur die Richtigkeit überprüfen und bestätigen. Gruss Jasef T.me/SaarChanceChat Komm uns fragen stellen T.me/saarstaatsrecht Unsere Verfassung T.me/saararchiv eins unserer Archive T.me/saarpatente Freie Energie und mehr T.me/saartartaria Die alte Welt Youtube : saarchance Videos zum Saarlandthema
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